Kostenloses Arbeitsblatt EU-Recht zum Ausdrucken: 8 Aufgaben von leicht bis Prüfungsniveau, mit Lösungsschlüssel. Drucke es aus oder speichere es als PDF.
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1.Leicht
Eine EU-Richtlinie muss:
AIn jedem Staat per Referendum gebilligt werden
BInnerhalb einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden
CIgnoriert werden, wenn der Staat nicht einverstanden ist
DOhne nationale Maßnahme unmittelbar angewandt werden
2.Leicht
Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Artikel 5 Absatz 2 EUV) bedeutet, dass:
ADie Mitgliedstaaten für alle nationalen Gesetze die Zustimmung der EU einholen müssen
BDie EU nur innerhalb der Zuständigkeiten handelt, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragen haben
CDie EU in jedem Bereich handeln darf, in dem sie ein Handeln zur Erreichung der Ziele der Verträge für sinnvoll hält
DVon der EU nicht genutzte Befugnisse auf die Kommission übergehen
3.Leicht
Welches EU-Gericht verhandelt die meisten Direktklagen von Einzelnen und Unternehmen im ersten Rechtszug?
ADas Gericht
BDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
CDer Rechnungshof
DDer Gerichtshof
4.Mittel
Welcher der folgenden Gründe kann eine Einfuhrbeschränkung nach Artikel 36 AEUV NICHT rechtfertigen?
ADie öffentliche Sittlichkeit
BDer Schutz der Gesundheit von Menschen
CDer Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums
DDer Schutz der Volkswirtschaft vor Wettbewerb
5.Mittel
Artikel 352 AEUV (die Flexibilitätsklausel) erlaubt der EU ein Tätigwerden, wenn die Verträge die erforderlichen Befugnisse nicht vorsehen, erfordert aber:
AEinstimmigkeit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments
BDie qualifizierte Mehrheit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments
CNur eine einfache Mehrheit im Parlament
DEin Referendum in jedem Mitgliedstaat
6.Mittel
Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die EU außerhalb ihrer ausschließlichen Zuständigkeit nur tätig werden, wenn:
AJeder Mitgliedstaat es verlangt
BDie Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend und besser auf EU-Ebene verwirklicht werden können
CDas Europäische Parlament und der Rat sich einig sind, dass ein Handeln der EU schneller und billiger wäre als nationales Handeln
DDie Kommission es für populär hält
7.Schwer
Nach dem Grundsatz der mittelbaren Wirkung (Von Colson, Marleasing) müssen nationale Gerichte:
AIn Privatstreitigkeiten nationales Recht unangewendet lassen, das einer Richtlinie widerspricht
BJeden Fall dem Gerichtshof vorlegen
CNationales Recht so weit wie möglich richtlinienkonform auslegen
DRichtlinien erst nach Genehmigung durch die Kommission anwenden
8.Schwer
In Faccini Dori (1994) wollte sich eine Verbraucherin gegenüber einem privaten Unternehmen auf eine nicht umgesetzte Verbraucherrichtlinie berufen. Der Gerichtshof entschied, dass:
ADie Richtlinie ungültig war, weil sie nicht umgesetzt worden war
BDas Unternehmen eine "emanation of the state" war
CRichtlinien nicht selbst Verpflichtungen für Einzelne begründen können, sodass sie sich nicht darauf berufen konnte
DDie Richtlinie horizontale unmittelbare Wirkung hatte, weil Verbraucher die schwächeren Vertragsparteien sind
Lösungsschlüssel
1. B · Innerhalb einer Frist in nationales Recht umgesetzt werden
2. B · Die EU nur innerhalb der Zuständigkeiten handelt, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragen haben
3. A · Das Gericht
4. D · Der Schutz der Volkswirtschaft vor Wettbewerb
5. A · Einstimmigkeit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments
6. B · Die Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend und besser auf EU-Ebene verwirklicht werden können
7. C · Nationales Recht so weit wie möglich richtlinienkonform auslegen
8. C · Richtlinien nicht selbst Verpflichtungen für Einzelne begründen können, sodass sie sich nicht darauf berufen konnte
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