Kostenloses Arbeitsblatt EU-Recht zum Ausdrucken: 8 Aufgaben von leicht bis Prüfungsniveau, mit Lösungsschlüssel. Drucke es aus oder speichere es als PDF.
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1.Leicht
Nach der Richtlinie 2004/38 erwirbt ein Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat ein Daueraufenthaltsrecht nach:
AFünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
BDrei Monaten Aufenthalt
CZehn Jahren Aufenthalt
DEinem Jahr Beschäftigung
2.Leicht
Nach Artikel 288 AEUV ist ein EU-Beschluss:
AIn allen seinen Teilen verbindlich, und sofern er Adressaten nennt, nur für diese
BErst nach Zustimmung der nationalen Parlamente verbindlich
CNur hinsichtlich des von jedem Staat zu erreichenden Ziels verbindlich
DEine unverbindliche Meinungsäußerung des Organs, die an Mitgliedstaaten oder Einzelne gerichtet ist
3.Leicht
Welcher 1957 unterzeichnete Vertrag gründete die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft?
ADie Römischen Verträge
BDer Vertrag von Paris
CDer Vertrag von Maastricht
DDer Vertrag von Nizza
4.Mittel
In Ratti (1979) entschied der Gerichtshof, dass sich ein Einzelner gegenüber dem Staat NICHT auf eine Richtlinie berufen kann:
AWenn der Mitgliedstaat sie nicht umgesetzt hat
BVor Ablauf der Umsetzungsfrist
CNach Ablauf der Umsetzungsfrist
DWenn die Richtlinie klar und unbedingt ist
5.Mittel
Die Umweltpolitik ist ein Beispiel für welche Art von EU-Zuständigkeit?
AAusschließliche Zuständigkeit
BUnterstützende Zuständigkeit
CGeteilte Zuständigkeit
DÜberhaupt keine EU-Zuständigkeit
6.Mittel
Eine unter Artikel 101 Absatz 1 AEUV fallende Vereinbarung kann nach Artikel 101 Absatz 3 freigestellt werden, wenn sie unter anderem:
ASeit mehr als fünf Jahren praktiziert wird
BDie Erzeugung oder Verteilung verbessert und die Verbraucher angemessen am Gewinn beteiligt
CVorab bei der Kommission oder der nationalen Wettbewerbsbehörde angemeldet und von ihr genehmigt wurde
DUnternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil über 50 % betrifft
7.Schwer
In Inter-Environnement Wallonie (1997) entschied der Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten während der Umsetzungsfrist einer Richtlinie:
ADie Richtlinie bereits vollständig anwenden müssen
BKeine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen
CBis zum Fristablauf beliebige Maßnahmen erlassen dürfen, auch solche, die den Zielen der Richtlinie unmittelbar zuwiderlaufen
DDie Kommission um eine unbegrenzte Fristverlängerung bitten dürfen
8.Schwer
In Mangold (2005) und Kücükdeveci (2010) ließ der Gerichtshof zu, dass sich ein Einzelner gegenüber einem privaten Arbeitgeber auf EU-Recht beruft, weil:
ADas nationale Gesetz von der Kommission für nichtig erklärt worden war
BDas Verbot der Altersdiskriminierung ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der in einer Richtlinie konkretisiert wird
CDer Arbeitgeber eine "emanation of the state" war
DDie Gleichbehandlungsrichtlinie im Beschäftigungsbereich nach Ablauf der Umsetzungsfrist selbst horizontale unmittelbare Wirkung hatte
Lösungsschlüssel
1. A · Fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts
2. A · In allen seinen Teilen verbindlich, und sofern er Adressaten nennt, nur für diese
3. A · Die Römischen Verträge
4. B · Vor Ablauf der Umsetzungsfrist
5. C · Geteilte Zuständigkeit
6. B · Die Erzeugung oder Verteilung verbessert und die Verbraucher angemessen am Gewinn beteiligt
7. B · Keine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen
8. B · Das Verbot der Altersdiskriminierung ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der in einer Richtlinie konkretisiert wird
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