Kostenloses Arbeitsblatt EU-Recht zum Ausdrucken: 8 Aufgaben von leicht bis Prüfungsniveau, mit Lösungsschlüssel. Drucke es aus oder speichere es als PDF.
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1.Leicht
Wie viele Kommissionsmitglieder hat die Europäische Kommission?
AEines pro Mitgliedstaat, einschließlich Präsident und Hohem Vertreter
BZwei aus jedem der größeren Mitgliedstaaten und eines aus jedem der kleineren
CEines je zehn Millionen EU-Einwohner
DEine jährlich vom Europäischen Parlament festgelegte Zahl
2.Leicht
Artikel 30 AEUV verbietet zwischen den Mitgliedstaaten:
ADiskriminierende innerstaatliche Besteuerung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten
BMarktaufteilungsabsprachen zwischen Unternehmen
CEin- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung
DQuoten für die Zahl beschäftigter ausländischer Arbeitnehmer
3.Leicht
Wer vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten in der EU-Gesetzgebung?
ADie Europäische Kommission
BDer Rat der EU
CDer Rechnungshof
DDas Europäische Parlament
4.Mittel
Ein Mitgliedstaat gewährt einem Unternehmen eine Subvention, ohne sie der Kommission zu melden. Nach dem Beihilferecht hat der Staat:
ARechtmäßig gehandelt, wenn die Subvention aus seiner Sicht gering war
BGegen das Durchführungsverbot verstoßen und kann zur Rückforderung der Beihilfe verpflichtet werden
CJedem Wettbewerber eine Geldbuße zu zahlen
DNachträglich die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen muss, um die Beihilfe zu legalisieren
5.Mittel
Ein Mitgliedstaat besteuert eingeführten Whisky stärker als eine gleichartige inländische Spirituose. Gegen welche Bestimmung wird am unmittelbarsten verstoßen?
AArtikel 110 AEUV über diskriminierende inländische Abgaben
BArtikel 45 AEUV über Arbeitnehmer
CArtikel 101 AEUV über Kartelle
DArtikel 30 AEUV über Zölle und Abgaben gleicher Wirkung
6.Mittel
Das Urteil Cassis de Dijon führte ein:
ADie Regel, dass unterschiedslos anwendbare Maßnahmen nur aus den in Artikel 36 AEUV abschließend aufgezählten Gründen gerechtfertigt werden können
BDie Staatshaftung
CDie Unionsbürgerschaft
DDie gegenseitige Anerkennung und zwingende Erfordernisse als Rechtfertigung für unterschiedslos anwendbare Maßnahmen
7.Schwer
Das Melloni-Urteil entschied, dass ein Mitgliedstaat NICHT:
BGrundrechte jemals stärker schützen darf als die EU
CEinen höheren nationalen Grundrechtsstandard anwenden darf, wenn dadurch Vorrang, Einheit und Wirksamkeit des EU-Rechts in einem vollständig harmonisierten Bereich beeinträchtigt würden
DDem Gerichtshof Fragen vorlegen darf
8.Schwer
In R v Bouchereau (1977) entschied der Gerichtshof, dass ein Mitgliedstaat einen EU-Staatsangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung nur ausweisen darf, wenn sein Verhalten Folgendes darstellt:
AJede strafrechtliche Verurteilung im Aufnahmestaat
BEinen Verstoß gegen die Einwanderungsvorschriften des Aufnahmestaats
CEine Belastung des Sozialhilfesystems des Aufnahmestaats oder die Gefahr, dass die Person künftig arbeitslos wird
DEine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt
Lösungsschlüssel
1. A · Eines pro Mitgliedstaat, einschließlich Präsident und Hohem Vertreter
2. C · Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung
3. B · Der Rat der EU
4. B · Gegen das Durchführungsverbot verstoßen und kann zur Rückforderung der Beihilfe verpflichtet werden
5. A · Artikel 110 AEUV über diskriminierende inländische Abgaben
6. D · Die gegenseitige Anerkennung und zwingende Erfordernisse als Rechtfertigung für unterschiedslos anwendbare Maßnahmen
7. C · Einen höheren nationalen Grundrechtsstandard anwenden darf, wenn dadurch Vorrang, Einheit und Wirksamkeit des EU-Rechts in einem vollständig harmonisierten Bereich beeinträchtigt würden
8. D · Eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt
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