Arbeitsblatt EU-Recht mit Lösungen

Kostenloses Arbeitsblatt EU-Recht zum Ausdrucken: 8 Aufgaben von leicht bis Prüfungsniveau, mit Lösungsschlüssel. Drucke es aus oder speichere es als PDF.

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1.Leicht

Wer ist nach Artikel 20 AEUV Unionsbürger?

  1. AJede Person, die auf dem Gebiet der EU geboren wurde
  2. BJede Person, die in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet
  3. CJede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt
  4. DJede Person, die seit fünf Jahren rechtmäßig in der EU lebt
2.Leicht

Welches sind die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts?

  1. AFreihandel, freie Wahlen, freie Medien und freie Gerichte
  2. BRede-, Religions-, Versammlungs- und Pressefreiheit
  3. CFreier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
  4. DFreie Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnung und Verkehr
3.Leicht

Wo hat die Europäische Zentralbank ihren Sitz?

  1. AFrankfurt am Main
  2. BBrüssel
  3. CLuxemburg
  4. DParis
4.Mittel

Van Gend en Loos (1963) stellte fest, dass:

  1. AVertragsbestimmungen unmittelbare Wirkung haben und Einzelnen vor nationalen Gerichten Rechte verleihen können
  2. BMitgliedstaaten die EU nach Belieben verlassen können
  3. CVertragsbestimmungen nur die Mitgliedstaaten binden und vor nationalen Gerichten nie Rechte für Einzelne begründen
  4. DRichtlinien horizontale unmittelbare Wirkung haben
5.Mittel

Welcher Artikel des AEUV verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen?

  1. AArtikel 107
  2. BArtikel 101
  3. CArtikel 102
  4. DArtikel 45
6.Mittel

Nach Artikel 51 der Grundrechtecharta bindet die Charta die Mitgliedstaaten:

  1. ANur bei der Durchführung des Rechts der Union
  2. BNur wenn ihre Verfassung es zulässt
  3. CIn allen ihren Tätigkeiten, auch in rein innerstaatlichen Angelegenheiten
  4. DNie, da sie nur die EU-Organe bindet
7.Schwer

Die Rechtsprechung zur Unionsbürgerschaft (Zambrano) ergab, dass ein drittstaatsangehöriger Elternteil eines Kindes mit Unionsbürgerschaft ein Aufenthaltsrecht haben kann, wenn:

  1. ADas Kind älter als 18 ist
  2. BDer Elternteil eine Aufenthaltsgebühr zahlt
  3. CDer Elternteil vor dem Antrag auf Aufenthalt mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Mitgliedstaat des Kindes gelebt hat
  4. DDie Ablehnung dem Kind den tatsächlichen Genuss des Kernbestands der Unionsbürgerrechte verwehren würde
8.Schwer

In Aranyosi und Căldăraru (2016) entschied der Gerichtshof, dass eine einen Europäischen Haftbefehl vollstreckende Justizbehörde:

  1. AJeden Haftbefehl eines Staates ablehnen kann, dem sie allgemein misstraut
  2. BDen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Erlaubnis bitten muss
  3. CDie Person ungeachtet der Haftbedingungen stets übergeben muss
  4. DDie Übergabe aufschieben kann, wenn für die Person eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Haftbedingungen besteht

Lösungsschlüssel

  1. 1. C · Jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt
  2. 2. C · Freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
  3. 3. A · Frankfurt am Main
  4. 4. A · Vertragsbestimmungen unmittelbare Wirkung haben und Einzelnen vor nationalen Gerichten Rechte verleihen können
  5. 5. B · Artikel 101
  6. 6. A · Nur bei der Durchführung des Rechts der Union
  7. 7. D · Die Ablehnung dem Kind den tatsächlichen Genuss des Kernbestands der Unionsbürgerrechte verwehren würde
  8. 8. D · Die Übergabe aufschieben kann, wenn für die Person eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Haftbedingungen besteht

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