Kostenloses Arbeitsblatt EU-Recht zum Ausdrucken: 8 Aufgaben von leicht bis Prüfungsniveau, mit Lösungsschlüssel. Drucke es aus oder speichere es als PDF.
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Name: ____________________ Datum: ____________
1.Leicht
Welcher der folgenden Bereiche ist nach Artikel 3 AEUV eine ausschließliche Zuständigkeit der EU?
ADie gemeinsame Handelspolitik
BBildung und Kultur
CDie Organisation des Gesundheitswesens
DTourismus
2.Leicht
Welcher Artikel des AEUV regelt die Freizügigkeit der Arbeitnehmer?
AArtikel 34
BArtikel 157
CArtikel 101
DArtikel 45
3.Leicht
Welcher Artikel des AEUV verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?
AArtikel 56
BArtikel 102
CArtikel 101
DArtikel 107
4.Mittel
In Simmenthal (1978) entschied der Gerichtshof, dass ein nationales Gericht bei einem Konflikt zwischen nationalem Gesetz und EU-Recht:
AZunächst das nationale Parlament um eine Gesetzesänderung bitten muss
BDas nationale Gesetz aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen muss, ohne dessen Aufhebung abzuwarten
CAbwarten muss, bis das nationale Verfassungsgericht das Gesetz für nichtig erklärt, bevor es es unangewendet lassen kann
DDas nationale Gesetz anwenden muss, wenn es später erlassen wurde
5.Mittel
Richtlinien haben in der Regel KEINE:
AVertikale unmittelbare Wirkung gegenüber dem Staat
BHorizontale unmittelbare Wirkung zwischen Privaten
CRechtswirkung überhaupt
DVerbindlichkeit nach Ablauf der Umsetzungsfrist
6.Mittel
Das Bosman-Urteil (1995) entschied, dass Transferregeln im Fußball für vertragslose Spieler und Ausländerklauseln:
ADurch das Bedürfnis nach Nationalmannschaften gerechtfertigt waren
BNicht unter EU-Recht fielen, weil Sport keine wirtschaftliche Tätigkeit ist
CNur gegen das Wettbewerbsrecht verstießen, nicht gegen die Grundfreiheiten
DGegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstießen
7.Schwer
In Inter-Environnement Wallonie (1997) entschied der Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten während der Umsetzungsfrist einer Richtlinie:
AKeine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen
BBis zum Fristablauf beliebige Maßnahmen erlassen dürfen, auch solche, die den Zielen der Richtlinie unmittelbar zuwiderlaufen
CDie Richtlinie bereits vollständig anwenden müssen
DDie Kommission um eine unbegrenzte Fristverlängerung bitten dürfen
8.Schwer
Im Gutachten 2/13 (2014) entschied der Gerichtshof, dass der Entwurf der Übereinkunft über den Beitritt der EU zur EMRK:
AMit den Verträgen unvereinbar war, unter anderem weil er die Autonomie des Unionsrechts gefährdete
BNur durch ein Referendum in jedem Staat ratifiziert werden konnte
CMit den Verträgen vereinbar war, sofern der Rat nach Anhörung des Parlaments einstimmig zustimmte
DUnnötig war, weil die EU bereits beigetreten war
Lösungsschlüssel
1. A · Die gemeinsame Handelspolitik
2. D · Artikel 45
3. B · Artikel 102
4. B · Das nationale Gesetz aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lassen muss, ohne dessen Aufhebung abzuwarten
5. B · Horizontale unmittelbare Wirkung zwischen Privaten
6. D · Gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstießen
7. A · Keine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen
8. A · Mit den Verträgen unvereinbar war, unter anderem weil er die Autonomie des Unionsrechts gefährdete
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